Turnierreglement des Golfsport Gahlenz e.V.

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Einleitung

Das vorliegende Turnierreglement gilt grundsätzlich für alle im GOLF SPORT GAHLENZ e.V. durchgeführten Turniere und ist für alle Spieler und Spielleiter verbindlich. Die Verantwortung für die Durchführung von Turnieren obliegt dem Spielausschuss.


1. Spielleitung
Nach Regel 33 "Spielleitung" muss die Spielleitung ausschreiben unter welchen Bedingungen ein Wettspiel durchgeführt wird. Die Spielleitung ist nicht befugt, irgendeine Golfregel außer Kraft zu setzen oder zu verändern. Die Spielleitung für alle Turniere obliegt dem Spielausschusses des Vereines. Der/die Spielleiter ist/sind namentlich auf der Startliste aufzuführen. Mindestens ein Mitglied der Spielleitung muss zu jeder Zeit des Turniers auf dem Platz oder im Clubhaus/Restaurant erreichbar sein, um Entscheidungen treffen zu können.

2. Allgemeine Regeln
Grundsätzlich gilt die an der Infotafel ausgehängte Standardausschreibung. „Besserlegen“, „Winterregeln“ oder Sonderwertungen (Longest-Drive, Nearest-to-the-pin, u.a.m.) werden je nach Platzbedingungen, Begebenheiten oder Turnier mit einem Info-Blatt spätestens am Start bekannt gegeben.

3. Turnierausschreibung und Nennliste
Die Turnierausschreibung und die Nennliste werden spätestens 14 Tage vor dem Turnier an den Infotafeln ausgehängt.

4. An- und Abmeldeschluss
Der Anmelde- und Abmeldeschluss für alle Turniere ist jeweils am Vortag des Turniers bis 12.00 Uhr. Nach Erstellung der definitiven Startliste werden freie Zeiten für den normalen Spielbetrieb freigegeben.

5. Kosten und Startgeld

  • Greenfee je nach Wochentag
  • Startgeld je nach Ausschreibung

Die Spielleitung bezahlt kein Startgeld. Das Inkasso für die Turniere wird durch das Sekretariat des Vereines erledigt. Nach jedem Turnier wird eine detaillierte Abrechnung erstellt.

6. Spielvorgaben
Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, dass er mit der richtigen Spielvorgabe antritt. Die für das Turnier erfassten Stammvorgaben werden jeweils nach dem Turnier durch das Sekretariat des Golfclubs für die Teilnehmer automatisch angepasst.

7. Reservierungen
Die Reservierungen und Buchungen erfolgen gemäß der Ausschreibung. Die Turnieranmeldung gilt als feste Buchung für das entsprechende Turnier.

8. Startzeiten und Zusammensetzung der Flights
Die Turniere beginnen in der Regel vormittags. Ausnahmen können für Turniere mit gemeinsamem Frühstück oder Nachtessen vorgesehen werden. Spätestens 1 Stunde nach dem Start des letzten Flights (außer Kanonenstart) steht die Anlage für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Bei vorgabenwirksamen Turnieren wird vor dem ersten Turnier-Flight keine Startzeit von Loch 1 vergeben. Die genauen Startzeiten werden durch die Spielleitung festgesetzt und sind verbindlich. Startzeitwünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Spielleitung ist für die Zusammensetzung der Flights zuständig.

9. Wettspielkategorien
Die Einteilung in Kategorien erfolgt durch die Spielleitung. In der Regel sind die Einteilungen der Spieler/innen in die Kategorien prozentual gleichmäßig verteilt.

10. Sonderwertungen
Sonderwertungen müssen in der Ausschreibung erwähnt sein.

Longest Drive:
Um die Wertung zu erlangen, muss der Ball auf dem Fairway (nicht im Semirough) desjenigen Lochs liegen, auf dem das Event ausgeschrieben ist.

Nearest-to-the-pin:
Um in die Wertung zu gelangen, muss der Ball auf dem Green desjenigen Lochs liegen, auf dem das Event ausgeschrieben ist.

Nearest-to-the-line:
Um in die Wertung zu gelangen, muss der Ball so nah wie möglich auf der gezogenen Markierungslinie (oder auf ihr) liegen.

11. Startliste
Die Startliste ist am Vortag ab 14 Uhr an den Infotafeln ausgehängt, telefonisch im Sekretariat abzufragen oder online unter www.mygolf.de abrufbar. Auf der Startliste werden die genaue Spielform sowie die Wertungskategorien bekannt gegeben.

12. Abmeldungen vor und nach Erstellen der Startliste
Spieler/innen, die sich für ein Turnier angemeldet haben, können sich bis um 14.00 Uhr am Turniervortag abmelden. Bei Abmeldungen nach Erstellung der Starliste wird eine Gebühr in Höhe des Startgeldes aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eingezogen. Bei Nichtbezahlung der Gebühr erfolgt eine automatische Platzsperre für einen Monat.

13. Unentschuldigtes Fernbleiben
Von Spieler/innen, die unentschuldigt nicht zum Start antreten, wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe des Startgeldes aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eingezogen und Greenfee-Spieler/innen müssen die Greenfee-Kosten nachzahlen. Bei Nichtbezahlung der Gebühr erfolgt eine automatische Platzsperre für einen Monat.

14. Änderung des Turnierbetriebes
Kurzfristige Änderungen des Turnierbetriebes werden über die Infotafel im Clubhaus bekannt gegeben. Wenn zeitlich möglich, wird auch über die Homepage des Vereines informiert (z.B. Turnierverschiebung, Turnierabsage).

15. Spielleitungsmitglieder auf der Anlage
Die Mitglieder der Spielleitung werden vom Spielausschuss des Vereines eingesetzt und sind befugt unangemessene Verzögerungen, langsames Spiel, zu ahnden (Regel 6-7).
Die Start- und Zeitkontrollen werden ebenfalls durch die Mitglieder der Spielleitung durchgeführt. Den Anweisungen der Spielleitung ist Folge zu leisten. Für Fragen bezüglich des Turnierablaufes sowie bei Regelfragen ist die Spielleitung zuständig.

16. Turnierbeginn
Die Spieler haben sich 10 Minuten vor der Abspielzeit beim Starter zu melden. Startverspätungen bis 5 Minuten bedeuten zwei Strafschläge im Zählspiel, Lochverlust im Lochspiel, danach Disqualifikation (Regeln 6-3b und 33-7).

17. Zeitüberschreitungen
Die Zeitvorgabe beträgt für 9 Löcher 2 ½ Stunden und für 18 Löcher 4 ¾ Stunden. Zwischen Loch 8 und Tee 9 wird eine sog. "Transferzeit" von 5 Minuten
eingeräumt.

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 6-7) wird wie folgt geahndet:
Ist ein Flight außerhalb seiner Position (gemäß Zeitvorgabe) und hat er mindestens 1 Loch. Abstand zu vorderen Flight, so kann er aufgefordert werden, innerhalb der nächsten 3 Löcher zum vorderen Flight aufzuschließen. Gelingt ihm das nicht, werden alle Mitspieler im Flight mit einem Strafschlag belegt. Gelingt des dem Flight wiederum nicht, innerhalb der nächsten 3 Löcher aufzuschließen, werden diese Spieler mit zwei zusätzlichen Strafschlägen belegt. Beim dritten Verstoß wird der Flight disqualifiziert.
Beim Wettspiel nach Stableford werden Punkte (Strafschläge) gemäß Regel 32-1 b dem Gesamtergebnis des Bewerbers abgezogen.

18. Spielunterbrechung und Abbruch

  • Spielunterbrechung: ein Signalton
  • Spielwiederbeginn: zwei Signaltöne in Folge
  • Spielabbruch: drei Signaltöne in Folge

Wird ein Wettspiel durch die Spielleitung unterbrochen, ist die Lage des Balls zu markieren und das Spiel auszusetzen. Ein neues Loch darf nicht begonnen werden. Das Spiel darf erst nach zwei Signaltönen in Folge wieder aufgenommen werden. Bei Spielabbruch sind die Bälle aufzunehmen. Unabhängig davon hat jeder Spieler das Recht, bei Gewittergefahr das Spiel selbständig zu unterbrechen.

19. Turnierende
Nach Beendigung der Turnierrunde sind die unterzeichneten Scorekarten unverzüglich im Sekretariat des Golfclubs abzugeben (Regel 6-6b). Ein Turnier gilt nach Aushang der Ergebnisliste als beendet.

20. Proteste
Proteste müssen bis 30 Minuten nach Turnierende eingereicht werden.

21. Sanktionen und Disqualifikation
Regelverstöße und unkorrektes Verhalten werden von der Spielleitung sanktioniert. Jede Disqualifikation hat automatisch eine Spielsperre zur Folge. Die Strafe der Disqualifikation muss von der Spielleitung verhängt werden, wenn ein Bewerber:

  • für irgendein Loch eine niedrigere als die benötigte Schlagzahl einreicht. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn er eine Strafe
    nicht mitgerechnet hat, deren er sich nicht bewusst war.
  • eine Scorekarte einreicht, auf der mit seinem Wissen ein höheres als ihm zustehendes Handicap eingetragen ist
  • eine Scorekarte einreicht, die nicht vorschriftsmäßig unterschrieben ist oder unleserliche und/oder nicht vom Zähler abgezeichnete Score-Korrekturen enthält.
  • keine Scorekarte einreicht oder ein Turnier ohne ausreichende Begründung abbricht.
  • bei Regelverweigerung oder einer unzulässigen Vereinbarung über die Nichtanwendung einer Regel zwischen Mitbewerbern.

In schweren Fällen entscheidet die Spielkommission des Vereines über weitergehende Maßnahmen und Konsequenzen.

22. Siegerehrung und Preisverleihung
Die Siegerehrung und Preisverteilung liegt in der Verantwortung der Spielleitung. Preise von nicht anwesenden Gewinnern werden an den Nächsten der Rangliste weitergegeben. Es gibt keinen Doppelpreisausschluss, sofern die jeweilige Turnierausschreibung nichts anderes festlegt.

Steffen Schefer
Spielführer
GOLFSPORT GAHLENZ e.V.
Juni 2011